Beratungsituation mit 2 Senioren
Beratungsbesuche gem. §37.3 SGB XI in den NRW-Landkreisen: Lippe, Bielefeld, Herford, Paderborn und in Niedersachsen im   Landkreis Hameln- Bad Pyrmont

Diese Seite ist für pflegebedürftige Personen und ihre Unterstützenden.



Pflegebedüftige Personen, die Pflegegeld beziehen müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch anfordern.

In den Pflegegraden 4 und 5 waren es bisher 2 Besuche pro Halbjahr. Das soll sich ab 01.01.2026 wahrscheinlich ändern. Dann können pflegebedürftige Personen mit diesen Pflegegraden immer noch 2 Besuche pro Halbjahr anfordern, Zwei sind dann freiwillig einer ist weiterhin Pflicht.
Für diese Besuche muss man nicht unbedingt einen Pflegedienst beauftragen. Es gibt viele anerkannte Pflegeberatungsstellen, die das gerne übernehmen.

Ich bin eine dieser anerkannten Pflegeberatungsstellen.

Sie können mich gerne anrufen ( Telefonnummer finden Sie unten auf der Seite)dann sprechen wir einen Termin ab und ich besuche Sie zuhause oder wir treffen uns digital per Videoberatung. Das ist aber erst ab der zweiten Beratung möglich.
Wenn Sie den Pflegegrad erst kurz haben und noch keinen Beratungsbesuch hatten, ist unser erster persönlicher Kontakt zwingend persönlich .



Mobile Pflegeberatung 
Inh. Christina Röseler 

32758 Detmold 

IK: 460503213

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